Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das Malergeschäft Maler R. Toma
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Arbeiten von:
Maler R. Toma
Einzelfirma
Kelchweg 9
8048 Zürich
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 78 633 66 66
Website: www.maler-toma.ch
Die AGB gelten für Privatkunden, Unternehmen, Verwaltungen, Architekten sowie sonstige Auftraggeber, sofern
keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Leistungen
Maler R. Toma erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Innen- und Aussenmalerarbeiten
- Fassadenarbeiten
- Tapezierarbeiten
- Gipserarbeiten
- Schimmelsanierungen
- Dekorative Techniken
- Renovationsarbeiten
- Beschichtungs- und Ausbesserungsarbeiten
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
3. Offerten und Vertragsabschluss
Offerten sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Annahme der Offerte,
- mündliche Auftragserteilung,
- E-Mail-Bestätigung,
- oder Beginn der Arbeiten.
Offerten, Kalkulationen, Preisangaben sowie darin enthaltene Konzepte und Ausführungsdetails sind vertraulich
zu behandeln.
Die Weitergabe von Offerten oder Teilen davon an Dritte, insbesondere an Konkurrenzunternehmen, ist ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Maler R. Toma untersagt.
Missbräuchliche Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe kann rechtliche Schritte sowie
Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar.
Maler R. Toma ist berechtigt, Akonto- oder Teilrechnungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt zu stellen.
Bei Zahlungsverzug:
- kann ein Verzugszins gemäss gesetzlichen Bestimmungen verlangt werden;
- wird pro Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.– erhoben.
5. Zusatzarbeiten und Regiearbeiten
Arbeiten, die nicht ausdrücklich in der Offerte enthalten sind, gelten als Zusatzarbeiten und werden separat
verrechnet.
Zusatzaufträge können auch mündlich vereinbart werden.
Regiearbeiten werden nach effektivem Aufwand und geltenden Ansätzen verrechnet.
6. Termine und Ausführung
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Liefer- und Ausführungsfristen sind jedoch
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.
Verzögerungen aufgrund:
- Witterungseinflüssen,
- Materiallieferproblemen,
- behördlichen Anordnungen,
- höherer Gewalt,
- oder Verzögerungen durch Dritte
berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass:
- die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind;
- Strom, Wasser und notwendige Infrastruktur verfügbar sind;
- empfindliche Gegenstände geschützt oder entfernt werden.
Zusätzlicher Aufwand infolge fehlender Vorbereitung kann separat verrechnet werden.
8. Abnahme und Mängelrüge
Die Arbeiten gelten als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innert angemessener Frist schriftlich Mängel
meldet.
Sichtbare Mängel sind unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten mitzuteilen.
Maler R. Toma hat das Recht auf Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
9. Haftung
Maler R. Toma haftet für Schäden, die durch nachweislich unsachgemässe Ausführung verursacht wurden.Eine Haftung für:
- indirekte Schäden,
- Folgeschäden,
- Schäden durch Drittleistungen,
- normale Abnutzung,
- Feuchtigkeit, Bauschäden oder mangelhaften Untergrund
wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Schimmelbefall wird keine dauerhafte Garantie übernommen, sofern die Ursachen ausserhalb des
Einflussbereichs von Maler R. Toma liegen.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Maler R. Toma.
11. Datenschutz
Personendaten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung verwendet und vertraulich
behandelt.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder gesetzliche
Verpflichtungen bestehen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Zürich, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.